Vorbereitet auf den schlimmsten Fall: Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Niemand wünscht es sich, aber passieren kann es jedem: Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit werden die geistigen Fähigkeiten derart beeinträchtigt, dass keine rechtlich gültigen Entscheidungen mehr getroffen werden können. Dann stellt sich die Frage, wer im Sinne des Betroffenen wichtige Entscheidungen wie das Durchführen lebenserhaltender Massnahmen treffen darf. Festhalten lassen sich diese und weitere Punkte im sogenannten Vorsorgeauftrag oder auch in einer Patientenverfügung.

Was steht im Vorsorgeauftrag und was geschieht ohne?

Nicht viele Menschen machen sich darüber Gedanken, was eigentlich passiert, falls sie eines Tages aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein sollten. Dabei ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen: Können Personen nicht mehr für sich selbst entscheiden, müssen andere diese Aufgabe übernehmen. Das Schweizer Gesetz sieht vor, dass laut dem Erwachsenenschutzgesetz jeder volljährige Mensch mit der entsprechenden geistigen Kompetenz selbst bestimmten darf, wer im Notfall in seinem Namen entscheiden darf. Geht es zum Beispiel um das Durchführen oder den Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen, muss ein Dokument vorliegen, das eine oder mehrere Personen bestimmt und rechtlich bindend ist. Bei diesem Dokument handelt es sich um den Vorsorgeauftrag. Dieser beinhaltet das Beauftragen zuständiger Personen unter anderem mit der sogenannten Personensorge, aber auch der Vermögenssorge und die Vertretung bei Rechtsgeschäften. Auf diese Weise kann ein Familienmitglied oder ein Freund relevante Punkte klären, wenn der Betroffene selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Gibt es keinen Vorsorgeauftrag, bestimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen Vormund, der häufig bei der Behörde tätig ist. Dieser bekommt dann die Aufgabe, möglichst im Interesse des Betroffenen zu agieren.

Warum ist es so wichtig, einen Vorsorgeauftrag zu haben?

Der Grund, warum ein Vorsorgeauftrag vorhanden sein sollte, liegt auf der Hand: Auch wenn der bestimmte Vormund im besten Interesse handelt, weiss er natürlich nicht, was sich der Betroffene selbst tatsächlich gewünscht hätte. Schliesslich handelt es sich häufig um Fremde, die vorab keine Möglichkeit hatten, sich nach den Vorstellungen ihres Schützlings zu erkundigen. Nur ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass die eigenen Interessen wirklich durchgesetzt werden können. Wer ein solches Dokument erstellen möchte, kann dies alleine oder im Beisein eines Notars tun. Dabei sollte beachtet werden, dass ein Vorsorgeauftrag unbedingt handschriftlich verfasst werden muss. Darüber hinaus müssen zwei volljährige Zeugen bei der Unterschrift anwesend sein. Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Vertreter bestimmt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um nahestehende Menschen, so zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder auch enge Freunde. Selbstverständlich muss diese Person mit der wichtigen Aufgabe einverstanden sein und sollte daher unbedingt über ihre Benennung in Kenntnis gesetzt werden. Ein Vorsorgeauftrag kann unbegrenzt gültig sein. Er verliert aber seine Gültigkeit, wenn sich der Gesundheitszustand des Erstellers bessert und wieder eigene Entscheidungen getroffen werden können. Stirbt der Vertreter oder besteht kein Vertrauensverhältnis mehr, erlischt die Gültigkeit ebenfalls. Der Vertreter hat außerdem die Möglichkeit, von seiner Verantwortung zurückzutreten, wenn er sich dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen fühlt. Es ist zudem jederzeit möglich, den Vorsorgeauftrag zu ändern. Hierfür gelten dieselben Bedingungen wie für das ursprüngliche Erstellen des Dokuments. Der Vertreter sollte immer darüber informiert werden, wo das Dokument aufbewahrt wird, damit es bei Bedarf vorgelegt werden kann.

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